Gerichtstaugliche & am Kindeswillen orientierte Stellungnahmen
Damit der kindliche Wille und die Lebensrealität der Kinder nicht nur gehört, sondern auch rechtlich greifbar werden kann.
Damit der kindliche Wille und die Lebensrealität der Kinder nicht nur gehört, sondern auch rechtlich greifbar werden kann.
Begegnen auch Sie immer wieder komplexen Familiensituationen, in denen Berichte von Eltern, Einschätzungen des Jugendamts und psychologische Gutachten nebeneinanderstehen und die Beschlussfähigkeit zunehmend erschwert wird?
In meiner praktischen Zeit an den Gerichten fiel mir häufig auf, wie sehr knappe Fristen und eine hohe Verfahrensdichte den Blick auf das Wesentliche verzerren können– insbesondere dann wenn das Kindeswohl gleichzeitig einfühlsam und faktisch fundiert beurteilt werden soll. Wie wäre es dann, wenn Sie mit Stellungnahmen arbeiten könnten, die den Kindeswillen präzise und differenziert darstellen und ein Verfahren durch ein wirksames Miteinander nicht unnötig erschwert und in die Länge gezogen wird. Wenn der Fokus wieder auf das Wesentliche gelegt werden kann, eine Entscheidung im Sinne des Kindes und dessen Wohl?
Durch mein rechtswissenschaftliches Studium bringe ich fundierte Kenntnisse des Familienrechts mit, die es mir ermöglichen, die Perspektive des Kindes rechtlich präzise in das Verfahren einzubringen. Darüber hinaus habe ich eine zertifizierte Ausbildung zur Verfahrensbeiständin absolviert, deren Inhalte folgende Bereiche umfassen:
Ich übernehme Mandate auf Bestellung des Familiengerichts und vertrete Kinder jeden Alters. Mein Ziel ist es, dem Gericht eine nachvollziehbare, differenzierte und rechtlich umsetzbare Stellungnahme zur Verfügung zu stellen – mit Blick auf Bindungen, Kindeswillen und stabile Lebensstrukturen.
Durch altersgerechte Gesprächsführung und kreative Methoden erfasse ich die Sichtweise und den Willen des Kindes. Materialien aus der spielerischen Arbeit helfen dabei, Gefühle sichtbar zu machen und belastbare Erkenntnisse zu gewinnen, die über die reine Aussage hinausgehen.
In meiner Rolle arbeite ich eigenständig – gleichzeitig ist mir bewusst, dass effektiver Kinderschutz ein abgestimmtes Zusammenwirken erfordert. Deshalb verstehe ich meine Arbeit auch als Beitrag zu einem verlässlichen Verfahren: Ich liefere nicht nur Ergebnisse, sondern stelle sicher, dass diese nachvollziehbar, anschlussfähig und anschlussbereit sind. Es ist mir wichtig, keine Barrieren zwischen den beteiligten Professionen aufzubauen, sondern Brücken. So können fachliche Perspektiven ineinandergreifen, ohne sich gegenseitig auszubremsen.
Diese Haltung bringe ich auch in meine Rolle als Mediatorin ein – denn auch dort geht es darum, Spannungen nicht zu eskalieren, sondern zu klären. Konflikte begreife ich nicht als Hürden, sondern als Ausgangspunkte für ehrliche Auseinandersetzungen, die Raum für Lösungen schaffen.
In der Zusammenarbeit mit dem Gericht achte ich auf klare, strukturierte Kommunikation. Stellungnahmen sind nachvollziehbar gegliedert, orientieren sich an den Fragestellungen des Verfahrens und machen die Herleitung von Einschätzungen transparent. Rückfragen durch das Gericht oder Hinweise auf besondere Schwerpunkte greife ich gezielt auf – in der Sache verbindlich, im Ton offen. Persönliche Anhörungen begleite ich im Vorfeld mit entsprechender Vorbereitung des Kindes, um Sicherheit zu geben und Aussagen nicht zu überfrachten.
Bei Abstimmungen zu Terminen, Dringlichkeiten oder Verfahrensfragen bin ich verlässlich erreichbar und stimme mich – wo nötig – auch kurzfristig ab. In Kontakt mit anderen Verfahrensbeteiligten (wie Jugendamt, Verfahrensbevollmächtigten oder Sachverständigen) wahre ich die eigenständige Rolle des Verfahrensbeistands, ohne die Kommunikation zu blockieren. Ich verstehe mich nicht als Schnittstelle, sondern als Teil eines Verfahrens, das im besten Fall von abgestimmtem Handeln lebt. Dabei ist für mich klar: Jeder bringt seine Perspektive ein – mein Fokus bleibt das Kind.
Kinder haben eine Stimme – doch oft keine Wahlmöglichkeit. Als Verfahrensbeiständin ist es mir daher ein besonderes Anliegen, diese Stimme im gerichtlichen Verfahren wieder sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Nicht bewertend, nicht vereinnahmend, sondern orientiert an den tatsächlichen Interessen und Lebensverhältnissen des Kindes. Ich verstehe mich somit nicht als verlängerter Arm elterlicher Interessen, sondern als Brückenbauerin – zwischen dem, was sich das Kind wünscht, und dem, was in seiner Lebensrealität tragfähig und rechtlich umsetzbar ist.